Lexikon -Rechtsschutz für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben Wartezeit
In der Rechtsschutzversicherung gilt bei verschiedenen Leistungsarten eine Wartezeit von 3 Monaten, d.h. der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser Wartezeit ein.
Steuer-Rechtsschutzversicherung
Arbeits-Rechtsschutzversicherung
Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung´ im Vertrags- und Sachenrecht
Online-(Internet)-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz im Privatbereich
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten
Rechtsschutz im Wohnungs- und Grundstücksbereich
Bei folgende Leistungsarten ist unter Berücksichtigung der Mitversicherung die Wartezeit zu berücksichtigen: